Professor der Uni.lu berät EU
Publié le jeudi 27 novembre 2014
Prof. Dr. Herwig Hofmann ist am 10. November nach Brüssel eingeladen worden, um vor dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments die Ergebnisse einer fünfjährigen Forschungsarbeit zum Thema Verwaltungsrecht zu präsentieren und die Konzeption eines neuen Gesetzes zu beraten. „Es ist schön, dass unsere Forschungsarbeit direkt einen Weg in die Praxis findet“, freut sich Prof. Dr. Herwig Hofmann, Rechtswissenschaftler der Universität Luxemburg über die Einladung des EU-Parlaments. Er hatte ein Mammutprojekt namens ReNEUAL (Research Network on EU Administrative Law) ins Leben gerufen, um fünf Jahre lang zusammen mit über 100 Forschern aus 15 europäischen Staaten und den USA aufwendig darüber zu forschen, wie sich europäisches Verwaltungsrecht vereinfachen ließe. Zusammen mit Prof. Dr. Jacques Ziller von der Universität Pavia/Italien und Prof. Dr. Jens-Peter Schneider aus Freiburg hatte er das Vorhaben koordiniert. Im September 2014 publizierte das Netzwerk seine Ergebnisse in einem Buch, das in sechs Sprachen veröffentlicht werden soll. Dass am europäischen Verwaltungsrecht etwas geändert werden muss, haben nicht nur die Forscher bemerkt. 2013 hat das EU-Parlament ein Gesetzgebungsvorhaben zur Schaffung eines Europäischen Verwaltungsverfahrensgesetzes beschlossen. Eine Aufgabe womit sich nun der Rechtsausschuss (LIBE Ausschuss) beschäftigen muss. Zur Beratung dieses Vorhabens wurde Prof. Hofmann zusammen mit Prof. Ziller nach Brüssel eingeladen. „Unser Vortrag am 10. November dient dazu, dem Parlament und der Kommission Hinweise auf lohnende Felder der legislativen Tätigkeit zu geben und einen konkreten Regelungsentwurf vorzustellen“, so Hofmann. Überraschenderweise gibt es nämlich in der EU bisher noch kein Verwaltungsverfahrensgesetz, obwohl fast alle Mitgliedstaaten (außer Frankreich) ein solches besitzen. Das Verwaltungsrecht der EU, das die wesentlichen Bestimmungen über die Umsetzung von EU Recht in die konkrete Realität enthält, ist historisch in einer höchst unübersichtlichen Vielzahl von Normen entstanden. Das sorgt für große Unübersichtlichkeit, es entstehen widersprüchliche Regelungen und gar Regelungslücken. „Ein klares Gesetz ist aber wichtig“, erklärt Prof. Hofmann, „denn so können etwa auch die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger gegenüber der Administration geklärt und gestärkt werden“. Ein neues, gutes Gesetz für die Verwaltung der Europäischen Union wäre also ein großer Gewinn an Transparenz und Demokratie. Zur Konzeption des neuen Gesetzes liefern die Ergebnisse des ReNEUAL Forschungsprojekt viele hilfreiche Leitlinien. Sie zeigen im Wesentlichen, wie in der Umsetzung von EU Recht ein höherer Standard des Schutzes von Grundrechten und Rechtsprinzipien wie Transparenz, Beteiligungsrechte, Zugang zu Information, dem Recht auf eine gute Verwaltung, dem Recht auf effektiven Rechtsschutz und andere mehr gewährleistet werden können – all das bei Vereinfachung der Gesetzgebung. Das Europäische Parlament arbeitet mit der Kommission an Konzepten und Formulierung eines möglichen EU Verwaltungsverfahrens-Gesetzes zusammen. Bis dahin beschäftigt sich auch Hofmann weiterhin mit dem Thema: er ist auch das einzige nicht-französische Mitglied einer Expertengruppe zur Beratung der französischen Regierung, wo ebenfalls die Einführung eines solchen Gesetzes beschlossen wurde. Professor Hofmann bei seinem Vortrag vor dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments© Parlement Européen |
|
|
















